Initiative Görresstraße

Berlin-Friedenau

Görresstraße 23:

  • Fuhrhof der Familie Pählchen (Denkmal seit 13.05.2019)
  • Erstes Gebäude in der ehem. Wilhelmstraße (heute Görresstr.) erbaut von 1892-93.
  • Familie Pählchen betrieb von hier aus die erste Müllabfuhr Friedenaus.

Görresstraße 21:

  • Landhausvilla der Familie Pählchen (Denkmal seit 13.05.2019).
  • Die Villa wurde 1893 von der Familie Pählchen als Familiensitz erbaut.

Görrestraße 21 (hinterer Bereich) Bildhauerwerkstätten

  • Ehemals Wilhelmstraße „Klein-Carrara“
  • Ateliergebäude (Denkmal seit 13.05.2019)

Fotoquellen der Gebude: https://denkmaldatenbank.berlin.de

Die Bauwert Görresstraße GmbH plant:

  • Abriss der denkmalgeschützten Gebäude auf dem Grundstück 23
  • Bebauung des Grundstücks Görresstraße 23 mit 5+2-geschossigem Vorderhaus-,Seiten- und Hofgebäuden
  • Untertunnelung der Grundstücke 21+23 mit Tiefgarage
  • Autoaufzug zwischen Landhausvilla und Görresstraße 19

Bauvorentscheid der Bauaufsicht des Bezirksamts an die Bauwert Görresstraße GmbH vom 24.11.2024:

  • Dem Bauvorhaben sei nach einer – aufgrund politischer Weisung erfolgten – Entscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde der Senatsverwaltung Vorrang gegenüber dem Denkmalschutz einzuräumen.
  • Es bestünden jedoch umfängliche bau- und planungsrechtliche Einwände (insb. bzgl. Geschosshöhe, Flächenbebauung, Abstände, Ensembleschutz, Eingriff in den Straßen- und Ortsbildcharakter)

Oberste Denkmalschutzbehörde der Senatsverwaltung in einem Schreiben vom 18.08.2025

  • geplanter Abriss der denkmalgeschützten Gebäude des Fuhrhofs, Atelierschuppens und der Garage.
  • geplanter Neubau von zwei Wohnhäusern mit Seitenflügel, Hofhaus und Atelierhaus
    (keine Erwähnung der geplanten Tiefgarage)
  • Oberste Bauaufsicht des Senats für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entscheidet derzeit über den Widerspruch der Bauwert GmbH gegen die bau- und planungsrechtlichen Einwände des Bezirks.
  • Entscheidung über die Klage der Bauwert GmbH gegen die Senatsverwaltung zwecks Aufhebung des Denkmalschutzes für das gesamte Areal.
  • Zerstörung des Straßenensembles Görresstraße durch Bau eines mehrgeschossigen Gebäuderiegels
  • Verlust stadtgeschichtlich relevanter Gebäude (Fuhrhof, Atelier, Umbauung der bislang freistehenden Landhausvilla, Tiefgaragenaufzug)
  • Bedrohung angrenzender Gebäude und ihrer Fundamente durch weiträumige und grenzständige Unterkellerung des Geländes als Tiefgarage
  • Durch Schaffung von Luxuswohnungen erhöhte Vergleichsmieten, die eine Verdrängung von Altbestand-Mietern in der Nachbarschaft befördern
  • Verschlechterung des Mikroklimas durch großräumige Flächenversiegelung
  • Bedrohung des Baumbestandes im Innenhof- wie auch Straßenbereich durch erforderliche Grundwasserabsenkungen.
  • Zunehmende Verkehrsbelastung auf einem wichtigen Schulweg für Kinder
  • Kein Abriss denkmalgeschützter Gebäude, die den Charakter des Stadtteils und der Straße als historischem Zentrum der Bildhauerei des 19. Jhs. widerspiegeln!
  • Kein Bau von Luxusappartements durch die idR. kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird!
  • Keine Missachtung bau- und planungsrechtlicher Auflagen und Schutz der benachbarten Gebäude!
  • Entwicklung sozial verträglicher Nutzungskonzepte für das Ensembles unter Wahrung seiner historischen Bedeutung!
  • Beteiligung des Bezirks, seiner gewählten Repräsentanten und seiner Bürgerinnen und Bürger bei allen weiteren Planungen!
  • Workshop zu Nutzungsalternativen und deren Finanzierungsmöglichkeiten