Initiative Görresstraße

Berlin-Friedenau 

Görresstraße 23:

  • Fuhrhof der Familie Pählchen (Denkmal seit 13.05.2019) mit Randbebauung und drei denkmalgeschützen Garagen.
  • Erstes Gebäude in der ehem. Wilhelmstraße, erbaut 1892-93.
  • Familie Pählchen betrieb von hier aus die erste Müllabfuhr Friedenaus.

Görresstraße 21:

  • Soll erhalten bleiben, würde aber nicht mehr Teil des denkmalgeschützten Ensembles sein.
  • Das denkmalgeschützte Landhaus wurde 1893 von der Familie Pählchen als Familiensitz erbaut.

Görrestraße 21 (hinterer Bereich) Ateliergebäude

  • Die ehemalige Wilhelmstraße wurde zeitweise „Klein-Carrara“ genannt.
  • Das Gebäude steht seit 13.Mai 2019 unter Denkmalschutz und soll nicht abgerissen werden.
  • Durch die geplanten neuen Gebäude wäre es nicht mehr Teil des geschützten Ensembles.

Fotoquellen der Gebäude: https://denkmaldatenbank.berlin.de

Die Bauwert Görresstraße GmbH plant:

  • Abriss der denkmalgeschützten Gebäude auf dem Grundstück 23.
  • Bau von 5 plus 2-geschossigem Vorderhaus-, Seiten- und Hofgebäuden für 15 hochpreisige Eigentumswohnungen.
  • Untertunnelung der Grundstücke 21 und 23 für eine große Tiefgarage.
  • Autoaufzug zwischen Landhausvilla und Görresstraße 19.

© Ulrich Rossmann

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat am 18.11.2025 dem Widerspruch des Investors gegen den ablehnenden Vorbescheid des Bezirks stattgegeben und damit die entscheidende Hürde gegen das Bauvorhaben beseitigt.

In Kürze entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage der Bauwert AG gegen das Landesdenkmalamt Berlin zwecks Aufhebung der Unterschutzstellung des Grundstücks Nummer 23 im Jahre 2019.

Es ist kein Geheimnis, dass sich der Investor bei einem für ihn positiven Ausgang des Verfahrens die Möglichkeit eines Regressverfahrens eröffnen will.

Unabhängig davon könnte der Investor wegen des Senatsbescheids zugunsten des Bauens auf Kosten des Denkmalschutzes seine Pläne schon umsetzen.

  • Beeinträchtigung des Straßenbildes der Görresstraße durch den Bau eines mehrgeschossigen Gebäuderiegels.
  • Zusätzliche Verdichtung des eh schon durch enge Bebauung und wenig Grünflächen belasteten Ortsteils.
  • Entwertung oder Zerstörung ortsgeschichtlich relevanter Gebäude (Fuhrhof, Atelier, Umbauung der bislang freistehenden Landhausvilla, Tiefgaragenaufzug).
  • Potentielle Bedrohung angrenzender Gebäude, ihrer Fundamente und Fassaden durch großflächige und grenzständige Unterkellerung des Geländes für die Tiefgarage.
  • Durch Schaffung von Luxuswohnungen erhöhte Vergleichsmieten, die eine Verdrängung von Mietern in der Nachbarschaft befördern könnten.
  • Möglicher Leerstand weil wahrscheinlich einige nicht bewohnte reine Anlageobjekte.
  • Verschlechterung des Mikroklimas durch großräumige Flächenversiegelung.
  • Bedrohung des Baumbestandes im Hof und Garten der #21- wie auch am Straßenbereich durch erforderliche Grundwasserabsenkungen und Tiefbauarbeiten. Besonders eine große Birke und ein großer Walnussbaum könnten gefällt werden.
  • Verlust eines kleinen Biotops: vielfältige Vegetation in Vorgärten und Gartenanlage zwischen Land- und Atelierhaus.
  • Zunehmende Verkehrsbelastung auf einem wichtigen Schulweg für Kinder. Gefahr durch die frequentierte Zu- und Abfahrt der schon genehmigten Aufzugsanlage.
  • Kein Abriss denkmalgeschützter Gebäude, die den Charakter des Stadtteils und der Straße als historischem Zentrum der Bildhauerei des 19. Jhs. widerspiegeln!
  • Kein Bau von Luxusappartements durch die idR. kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird!
  • Keine Missachtung bau- und planungsrechtlicher Auflagen und Schutz der benachbarten Gebäude!
  • Entwicklung sozial verträglicher Nutzungskonzepte für das Ensembles unter Wahrung seiner historischen Bedeutung!
  • Beteiligung des Bezirks, seiner gewählten Repräsentanten und seiner Bürgerinnen und Bürger bei allen weiteren Planungen!