Veranstaltungen

Bei unserer Veranstaltung am 19.Februar hatten wir unseren circa 30 Besuchern folgende Information näherbringen können.

Es ergab sich im Anschluss eine lebendige Diskussion, und wir haben uns mit unseren Anliegen sehr bestätigt gefühlt.

  • 29.10.2018 – Erwerb des Ensembles durch die Bauwert AG
  • 03.04.2019 – Unterschriftensammlung an das Landes-Denkmalamt (@ 1.300)
  • 13.05.2019 – Eintrag in die Denkmalliste Berlin (LDA)
  • 05.06.2019 – Stellungnahme der unteren Denkmalschutz-Behörde: Bauvorhaben wg. Denkmalschutz nicht genehmigungsfähig
  • ???? – Stellungnahme des Landesdenkmalamts zum Erhalt des Denkmals
  • 2024 – sog. Dissensentscheidung der Obersten Denkmal- schutzbehörde der Senatsverwaltung gegen den Denkmalschutz
  • 2020 – Klage der Bauwert gegen den Denkmalschutz Görresstraße 23 ausstehend: Entscheidung des Verwaltungsgericht zur Denkmalschutzklage der Bauwert GmbH

Die Ansicht wird von der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH zur Verfügung gestellt. Der Link zum Berliner Gesamtplan lautet: Berlin 3D – Downloadportal

In unserer 3-D Ansicht werden die Größenverhältnisse sichtbar. Die angeblich zu erhaltenden Denkmalgebäude Landhausvilla und Ateliergebäude mit Schuppen sind in Rot dargestellt

In der Draufsicht sind die neu geplanten Häuser in Blau zu sehen. In beiden Ansichten ist das sogenannte ‚Gartenhaus‘ mit seiner Höhe von 17 Metern gut zu erkennen. Besonders deutlich wird in dem Bild auch die Verschattung der ‚Remise‘ durch die hohen Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft. Hier wird die vorgesehene Bezeichnung des Ateliers mit Atelierwohnung vom Begriff her ad absurdum geführt.

In dieser Ansicht wird noch einmal deutlich, wie umfänglich sich die Tiefgarage unter beide Grundstücke erstreckt.

Tangierte Rechtsbereiche des Bauvorhabens der Bauwert GmbH

Die Bauwert GmbH unterliegt mit ihrem Bauvorhaben auf dem Grundstück Görresstraße 23 sowohl denkmalschutzrechtlichen wie auch bau- und planungsrechtlichen Beschränkungen.

Involvierte Behörden auf Bezirks- und Senatsebene

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat mit ihrem Bescheid vom 18.11. 2025 dem Widerspruch des Investors gegen den bezirklichen Vorbescheid vom 12.11.2025 bezüglich einer Bebauung der Görresstr.23 stattgegeben.

Während das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Bauvoranfrage der Bauwert Görresstraße GmbH noch mit der Begründung zurückgewiesen hatte, das Bauvorhaben bedeute eine „massive Überausnutzung des Grundstückes“ und „die maßstabssprengende Bebauung“ würde „bodenrechtliche Spannungen“ auslösen, so werden diese gravierenden planungsrechtlichen Bedenken nun von der Senatsverwaltung mit zweifelhaften Begründungen beiseitegeschoben und alle Überschreitungen bestehender Baunormwerte für zulässig erklärt: Dies gilt sowohl für die „Geschossigkeit“ (Zahl der Stockwerke), die GRZ (Grundflächenzahl = zulässige Bebauung der Grundfläche) wie auch die GFZ (Geschossflächenzahl = Verhältnis der Geschossfläche zur Baugrundfläche). Selbst üblicherweise geltende Abstandsflächen dürfen nun vom Investor überschritten werden.

Zwar sollen auf der #21 das Landhaus und das Atelierhaus erhalten bleiben, hingegen dürfen alle Gebäudeteile des ehem. Fuhrhofs abgerissen werden.

An ihrer Stelle ist die Errichtung eines fünfgeschossigen Wohngebäudes mit Vorderhaus und Seitenflügel und im hinteren Bereich eines sog. „Gartenhauses“ vorgesehen. Außerdem wird eine grundstücksüberschreitende sogenannte Remise als „Ersatzneubau“ für mietbare „Atelierwohnungen“ genehmigt.

Aufgrund der alle Normmaße überschreitenden Bebauungsdichte sollen einige Wände des geplanten Neubaus mit einer besonders reflektierenden Farbe gestrichen werden. Aus demselben Grunde dürfen in den Gebäudezwischenräumen nur kleine Bäume gepflanzt werden.

Große Teile beider Grundstücke sollen durch eine Tiefgarage unterbaut und diese mit 60cm Erde abgedeckt werden. Ihre Erschließung soll durch einen Autoaufzug erfolgen, der links neben dem denkmalgeschützten Landhaus errichtet werden soll.

Laut Senatsverwaltung stünden dem gesamten Bauvorhaben keine nachbarschaftlichen Interessen entgegen, weshalb Ausnahmeregelungen des Baurechts angewendet werden könnten. Der Bezirk kann diesem Bescheid nicht mehr widersprechen.

Ergebnisse der Bescheide der Bezirks- und der Senatsverwaltung auf die Bauvoranfrage der Bauwert GmbH

Zudem hat der zuständige Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Gaebler, die denkmalrechtlichen Bedenken der Fachbehörden in einer politischen Dissensentscheidung beiseitegeschoben, womit er dem Investor erlaubt, die denkmalgeschützten Gebäude auf dem Areal Görresstraße #23 für die geplanten Neubauten abzureißen.

  • Kein Abriss denkmalgeschützter Gebäude
  • Entwicklung sozial verträglicher Nutzungskonzepte für das Ensemble unter Wahrung seiner historischen Bedeutung
  • Keine Missachtung des Bau- und Planungsrechts
  • Kein Bau von Luxusappartements
  • Beteiligung des Bezirks, seiner gewählten Repräsentanten und seiner Bürgerinnen und Bürger
  • Workshop zu Nutzungsalternativen und deren Finanzierungsmöglichkeiten
  • Schutz der Denkmäler auf dem Gelände Görresstraße 21
  • Schutz der benachbarten Gebäude
  • Baubegleitendes Monitoring
  • Denkmalschutz
  • Widerspruchsmöglichkeiten zum Bau- und Planungsrecht
  • Naturschutz
  • Schaffung von Öffentlichkeit
  • Fragen an die Politik (Wahlen zum Abgeordnetenhaus)